Ritterspiele in Satzvey
Hexenmarkt und
Hexentanz



Der Vorverkauf ist beendet! Es gibt noch ausreichend Karten an der Tageskasse!!!

 

Hexenfest auf Burg Satzvey
mit „Schelmish goes Rock“ (ab 19.00 Uhr), Fabula und den Irrlichtern.

Der mittelalterliche Hexenmarkt wird in diesem Jahr erstmalig mit einem großen,  zweieinhalb stündigen Hexenspektakel erweitert:
Ab 21:30 Uhr präsentiert die „Commedia Horribile“ 
auf dem Turnierplatz ein grausiges Schauspiel
um Hexenwahn, Macht, Rache und Eifersucht:
„Des Teufels Bulschaft“

Achtung:
Dieses Spektakel ist für Kinder ungeeignet
und daher nur für Besucher ab 18 Jahre zugelassen.

Und um 24:00 Uhr dann für alle als Höhepunkt der Tanz
um das größte Hexenfeuer des Rheinlandes.
 

 

Waffen und Fremdgetränke sind auf dem Gelände nicht erlaubt!!!



Der Vorverkauf ist beendet! Es gibt noch ausreichend Karten an der Tageskasse!!!

 

Eintritt:

Erwachsene  

      Tageskasse   20,00 € 

 

Dieser Eintrittspreis beinhaltet den Eintritt zum Markt, das Open-Air-Konzert mit Schelmish, Darbietungen von den Irrlichtern und Fabula auf den Bühnen des Marktes, das große Hexenfeuer und das Schauspiel der Comedia Horribile (hier besteht allerdings kein Recht auf Sitzplatz und freie Sicht)

 

Nutzen Sie unseren Platzreservierungsservice für das Schauspiel Comedia Horribile. Für nur € 3,- erwerben Sie das Anrecht auf einen Sitzplatz auf der überdachten Haupttribüne. Wünschen Sie dies, bitten wir Sie eine Bestellung per E-Mail an info@burgsatzvey.de zu schicken.

Commedia Horribile“ ist eine einzigartige Kombination aus Event, Show und Theater, welches die Grenzen zwischen den professionellen Schauspielern und dem Publikum verwischt. Die Zuschauer erleben das Stück, die packenden Kämpfe und die Praktiken mittelalterlicher Gerichtsbarkeit sehr realistisch. So wird Theater nicht nur hautnah erlebbar, sondern geht durch speziell entwickelte Effekte auch sprichwörtlich unter die (Gänse-)Haut!

 

Achtung! Aufgrund der detaillierten und realistischen Darstellung ist der Zutritt nur Besuchern gestattet, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.



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